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Wohnung
Infos zum Thema Wohnung
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Ist ein Haus mit mehr als einem Stockwerk ausgestattet, wobei die Wohneinheiten der Parteien über ein außen liegendes Treppenhaus und von dort aus erreichbaren Eingängen zugänglich sind, dann wird von Wohnungen gesprochen und der jeweilige Eingang wird Wohnungstür genannt. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass innerhalb der Wohnung eigene Stockwerke, die durch ein eigenes Treppenwerk miteinander verbunden sind, gebaut sind. Es wird dann von Maisonette-Wohnung gesprochen, wobei das französische Lehnwort für „Häuschen“ einerseits die Nähe dieser Wohnungsgattung zur Hausbebauung kennzeichnet und andererseits, weil im ausgehenden Mittelalter in Deutschland das Französische als Sprache des Adels und der feinen Leute angesehen worden ist, den Bezug zu baulichem Luxus.
Das Mehrparteienprinzip bei Wohnungen sorgt dafür, dass mehrere Menschen miteinander auskommen müssen, also dass ein soziales Gefüge entsteht. Insbesondere die Nachbarn im selben Stockwerk, aber auch oberhalb und unterhalb der jeweiligen Wohnung, die erheblich näher als bei Häusern anliegen, machen dieses Gefüge aus. Bei Mietwohnungen treten die Beziehungen zum Vermieter und zum vom Vermieter bestellten Hausverwalter hinzu, während bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft und die von ihr beauftragte Hausverwaltung in das Beziehungsgefüge eintreten. Der Mieterschutz gestaltet als rechtliche Grundlage die sonst recht hoheitliche Beziehung zwischen Vermieter und Mieter, wobei der Vermieter über seine Mietsache als Eigentümer die Autorität von Natur aus ausübt.
Eigentumswohnungen sind eine eigentümliche Form des Immobilieneigentums, die wegen der Entbehrung des Vermieters aus Ablehnung von autoritär gestalteten Beziehungsgefügen in unserer Zeit geschaffen worden ist und mittlerweile auch als Absicherung für das Alter in den Vordergrund gestellt wird. Anstelle der monatlichen Mietzahlung tritt die monatliche Kreditzinszahlung, aber die leichthin vernachlässigte Wohngeldzahlung. Der Absicherungseffekt im Alter tritt ein, wenn die durch das Kreditinstitut autoritativ bestimmten Zinszahlungen wegfallen. Das Wohngeld wird in der Eigentümerversammlung von der Eigentümergemeinschaft in Zusammenarbeit mit dem von ihr beauftragten Hausverwalter festgelegt und ist das Element des Budgets der Eigentümergemeinschaft.
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