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Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten, die infolge einer notwendigen medizinischen Behandlung anfallen und stellt damit eine der elementarsten Risikoversicherungen dar. In der Bundesrepublik besteht die Gesundheitsversorgung aus zwei verschiedenen Versicherungen. Die meisten Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dies ist für Angestellte grundsätzlich Pflicht. Die Beiträge werden paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer abgeführt und betragen durchschnittlich vierzehn Prozent des Bruttoeinkommens. Dazu müssen Versicherte seit einigen Jahren weitere Belastungen tragen. So ist einmal im Quartal beim Arztbesuch die viel diskutierte Praxisgebühr zur Zahlung fällig. Sie beträgt derzeit zehn Euro. Darüber hinaus müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung verschiedene Zuzahlungen zu Arzneien leisten. Der Hintergrund dieser über die laufenden Beiträge hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen sind politische Reformen der letzten Jahre, deren Ziel die Senkung der Beiträge war.
Freiberufler und Selbstständige sind grundsätzlich in der Privaten Krankenversicherung versichert. Hier werden die Beiträge nicht in linearer Abhängigkeit des Einkommens erhoben, sonder richten sich nach persönlichen Merkmalen der Versicherten. Zu diesen zählen insbesondere Alter, Geschlecht sowie die persönliche medizinische Vorgeschichte. Die Private Krankenversicherung ist aus verschiedenen Gründen sehr begehrt. Zum einen können insbesondere jüngere Versicherte im Vergleich zum gesetzlichen Pendant viel Geld sparen, wenn sie gut verdienen. Zum anderen bieten die PKV auch einen deutlich großzügigeren Leistungskatalog. So werden auch alternative Therapieverfahren in der Regel vollständig übernommen, was in der GKV nicht der Fall ist. Auch Sonderbelastungen wie Arzneizuzahlung oder Praxisgebühr entfallen für Mitglieder der Privaten Krankenversicherung.
Angestellte können aber nur mit gewissen Einschränkungen die Vorzüge der Privaten Krankenversicherung für sich in Anspruch nehmen. So verlangt der Gesetzgeber für die Entlassung aus der gesetzlichen Versicherungspflicht den regelmäßigen Bezug eines Einkommens oberhalb der so genannten Versicherungspflichtgrenze. Diese liegt im laufenden Jahr bei rund 48.000 Euro. Nur wer mindestens soviel verdient, kann auch als Angestellter in die Private Krankenversicherung wechseln.
Angesichts der vielen quantitativen und qualitativen Vorteile, derer sich PKV-Mitglieder erfreuen können, verwundert das verstärkte Interesse vieler Arbeitnehmer an einem Wechsel nicht. Insbesondere die vom Gesetzgeber ab dem nächsten Jahr eingeführte Pflicht der privaten Versicherungsträger zum Anbieten eines Standardtarifs, der jedem PKV-Mitglied jederzeit offenstehen soll, hat dieses Interesse noch einmal deutlich verstärkt. Der Wechsel von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung sollte jedoch nicht um jeden Preis erfolgen. Für einige Personengruppen lohnt sich die Inanspruchnahme der PKV nicht.
Ältere Versicherte müssen aufgrund ihres aus Sicht der Versicherer ungünstigen Risikoprofils mit deutlich höheren Beiträgen rechnen, so dass die eigentlich erhoffte Ersparnis schnell zur Kostenfalle werden kann. Zwar werden – bedingt durch Vorgaben des Gesetzgebers – zehn Prozent der Prämien einem Fonds zur Kapitaldeckung zugeführt, der in höherem Lebensalter den Anstieg der Beiträge abfedern soll. Dieser Effekt kommt aber nur bei einer sehr langen Mitgliedschaft und einer entsprechenden Einzahlungsdauer zum Tragen.
Auch wer minderjährige Kinder versorgt, sollte sich einen Wechsel genau überlegen. Der Nachwuchs wird in der PKV – anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung – nicht automatisch kostenlos mitversichert. Vielmehr sind für jedes Kind einzeln separate Prämien zu entrichten.
Fazit: Die Private Krankenversicherung ist ein höchst interessantes Produkt. Wer nicht mit bestimmten Handicaps belastet ist, kann einen Wechsel in jedem Fall in Erwägung ziehen.
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