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Immobilien
Infos zum Thema Immobilien

Mit dem aus dem Lateinischen entlehnten Fremdwort Immobilien ist die unbewegliche Habe gemeint. Dass ein solcher unbeweglicher Besitz eine in der Antike und dem Mittelalter gepflegte Vorstellung vertritt, wird daraus klar, dass wir in unserem Zeitalter gewohnt sind, Beweglichkeit als positiv zu empfinden und Unbeweglichkeit eher abzulehnen. Im Grunde geht es nämlich um die positive Besetzung des Begriffes der Sesshaftigkeit im Gegensatz zum Vagabundieren ohne festen Wohnsitz. Die Sesshaftigkeit ist ein Ausdruck von Seriosität, von Reichtum und von Zivilisation in der Vergangenheit gewesen, Immobilien haben dabei die Bedeutung als Statussymbol verliehen bekommen. Auch bezeichnet unbewegliche Habe den Unterschied des Immobilienvermögens zum Geld oder zu sonstigen Handelsgegenständen in der Art und Weise, wie der Besitz gewechselt werden kann, da zeitweise auch der Handel mit Gegenständen und das Eintreiben von Geldern dafür in der Vergangenheit abschätzig betrachtet worden ist.
Mit Immobilien wird alles bezeichnet, das gebaut worden ist, um für eine bestimmte längere Dauer genutzt zu werden. Dies umfasst neben dem klassischen Wohnhaus auch das Mehrfamiliengebäude, aber auch den Garagenstellplatz innerhalb einer besonderen Abteilung eines Wohngebäudes. Auch die Büroräumlichkeiten, die durch die so genannten Gewerbeimmobilien zur Verfügung gestellt werden, sind damit gemeint. Obwohl Immobilien als Vermögensgattung angesehen wird, kann der Besitz nicht nur durch Übergang von Eigentum, sondern auch durch Mietvertrag wechseln. Bei einer Mietimmobilie behält der Eigentümer diese als Vermögensgegenstand und tauscht so die Wertsteigerung durch die Miete in bewegliches Vermögen um. Allerdings muss jeder Immobilienbesitzer den Aufwand der Suche nach geeigneten Mietern abschätzen, damit der Umgang mit der Mietsache möglichst sorgfältig vollzogen wird. Bei gewerblichen Immobilien ist allerdings der Mieterschutz weiter gefasst, da rechtlich angenommen wird, dass der Mietbeziehung bei Büroräumlichkeiten beiderseitig einiges zugemutet werden kann.